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Teilnahmebedingungen FerienFirmenTag-Praktikumsbörse

Die FerienFirmenTag-Praktikumsbörse ist ein Projekt des Fördervereins zur Kooperation Schule-Wirtschaft im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim e.V.,

Verwaltungssitz: Bergstr. 29, 91443 Scheinfeld, E-Mail: info@ferienfirmentag.de
Vertreten durch: Hanns Hirschberger (Vorsitzender), Michael Capek (Stv. Vorsitzender),

das Schülerinnen und Schülern über die Internetplattform www.ferienfirmentag.de die Möglichkeit eröffnen möchte, Ausbildungsbetriebe der Region im Rahmen eines Betriebspraktikums bzw. eines Praxiskontaktes kennen zu lernen.

 

Was wir anbieten

  • Der Förderverein vermittelt den Kontakt zu den Unternehmen, die Praktikumsplätze an interessierte Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Hierfür stellen wir die erforderliche Plattform zur Verfügung. Für das Zustandekommen der Praktika bzw. Praxiskontakte, deren Inhalt und Umsetzung sind die jeweiligen Unternehmen verantwortlich. Die Vermittlung ist kostenlos. Wir erhalten keinerlei Gebühren oder Unkostenbeiträge für die Vermittlung der Plätze.

  • Nach der Kontaktvermittlung über die Website www.ferienfirmentag.de zwischen dem Schüler bzw. der Schülerin und dem Unternehmen erfolgen alle weiteren Vereinbarungen direkt und außerhalb dieser Plattform. Der Förderverein ist an dem Zustandekommen eines Praxiskontakts und dessen Ausgestaltung nicht beteiligt.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Haftung einschränken: Diese ist für Pflichtverletzungen vertraglicher und deliktischer Art den Beteiligten gegenüber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur eines Vertragsverhältnisses ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist); insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorstehende Ausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

Was die Unternehmen leisten

  • Nach Abklärung und Bestätigung des Termins durch das Unternehmen wird gegebenenfalls ein Platz im jeweils angegebenen Ausbildungsbereich bzw. Berufsfeld angeboten, der zu den vereinbarten Zeiten beginnt und endet.

  • Die Teilnehmer werden während des Betriebsaufenthalts vom Unternehmen betreut, erhalten einen Einblick in den Betrieb und die jeweiligen Tätigkeiten bzw. Ausbildungsmöglichkeiten und dürfen, soweit dies im Betriebsablauf möglich und die Arbeitssicherheit gewährleistet ist, Tätigkeiten selbst ausprobieren.

  • Das Praktikum bzw. der Praxiskontakt ist unentgeltlich; die Teilnehmer erhalten vom Unternehmen keine Vergütung. Es besteht kein Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis über die Teilnahme.

  • In den jeweiligen Betrieben wird die Gestaltung der Pausen unterschiedlich gehandhabt. Teilweise, meist nur in größeren Unternehmen, kann etwas zu essen und trinken gekauft werden, häufig wird sich der einzelne selbst darum kümmern müssen. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher etwas Geld bzw. Nahrungsmittel und Getränke für die Pausen mit. Klären Sie bitte mit Ihrem Kind, ob es in der Mittagspause das Gelände des Betriebs verlassen darf; bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz dies möglicherweise nicht abdeckt.

 

Was sind die Regelungen bezüglich des Versicherungsschutzes?

  • Bei einem von der Schule organisierten Betriebspraktikum (gilt als schulische Veranstaltung) ist das Kind unabhängig vom Alter für den Zeitraum des Praktikums über die gesetzliche Unfallversicherung der Schule abgesichert. Versicherungsleistungsträger ist dabei die Kommunale Unfallversicherung.

  • Das Kind ist während des außerschulischen, freiwilligen Praktikums ab 15 Jahren (z.B. in den Ferien) im Betrieb im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unfallversichert. Dies schließt den direkten Weg vom Wohnort zum Praktikumsbetrieb und die direkte Rückfahrt ein. Versicherungsleistungsträger ist in der Regel die entsprechende Berufsgenossenschaft.

  • Bei einem Praxiskontakt außerhalb der Schulzeit für 13- und 14-jährige ist das Kind als "Privatperson" auf eigenes Risiko im Betrieb, denn es wird nicht Beschäftigter des Betriebs und ist daher in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (auch nicht über die Schule, da der Praxiskontakt ja keine Schulveranstaltung ist). Allerdings gibt es die Möglichkeit, für die Dauer des Betriebsaufenthaltes eine günstige, private Zusatzversicherung abzuschließen (ca. 6 € pro Woche). Hierzu finden Sie alle nötigen Unterlagen einer möglichen Versicherungsgesellschaft im Downloadbereich von www.ferienfirmentag.de eingestellt. Diese Versicherung leistet bei Unfall- und Haftpflichtschäden im Betrieb.

  • Bitte prüfen sie, ob eine private Haftpflichtversicherung für das teilnehmende Kind besteht. Diese kommt bei Schäden auf, die Ihr Kind im Betrieb verursachen sollte. Falls Sie keine Privathaftpflicht besitzen, gibt es die Möglichkeit, diese über eine private Kurzzeitversicherung zu erhalten (Gebühr ca. 6 € pro Woche, siehe vorheriger Punkt). Wir raten dazu, die genannten Versicherungen abzuschließen, falls kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

 

Was von Ihrem Kind bzw. Ihnen erwartet wird

  • Bei einem schulischen Praktikum erhält das Kind eine Bestätigung der Schule, die im Betrieb vorgelegt werden muss.

  • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Praktikums mind. 15 Jahre alt, darf es Tätigkeiten zum Kennen lernen des Ausbildungsberufes ausüben. Im Rahmen eines Praxiskontakts für 13 – 14 jährige ist dies deutlich eingeschränkter. Es handelt sich dann nur um einen informellen Betriebsaufenthalt zum Zweck der Berufsorientierung und Informationsgewinnung, um neben dem Besichtigen des Betriebs und dem Kennenlernen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen allenfalls erste eigene praktische Erfahrungen zu sammeln.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Kosten der An- und Abfahrt zum Betrieb selbst tragen müssen. Hierfür ist keine Kostentragung durch das Landratsamt oder andere Stellen vorgesehen. Auch die Betriebe werden diese Kosten nicht tragen.

  • Sollte das Kind/der Teilnehmer auf Grund physischer oder psychischer Eigenheiten oder Erkrankungen (z.B. Allergien) bestimmter Einschränkungen unterliegen, geben Sie dies bitte an das jeweilige Unternehmen weiter, damit hierauf Rücksicht genommen werden kann.

  • Bitte beachten Sie auch, dass das Kind/der Teilnehmer während des Praktikums bzw. des Praxiskontakts den Anweisungen von Seiten des Betriebs nachzukommen hat. Hält sich das Kind/der Teilnehmer wiederholt nicht daran oder verhält es sich sonst in einer Weise, die es dem Unternehmen unzumutbar macht, den Betriebsaufenthalt fortzuführen, kann das Unternehmen das Praktikum bzw. den Praxiskontakt jederzeit beenden.